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Blog der Elbe Handelskontor GmbH - bonstore.de

Von den Auswirkungen durch den Corona-Virus sind auch Minijobber und deren Arbeitgeber betroffen. Für sie gelten teilweise andere Regelungen wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurden die Regelungen zum 1.1.2020 bei den Sachbezügen - insbesondere bei Gutscheinen - verschärft

So sah der Referentenentwurf eine Ausweitung der Definition der "Geldleistung" in Abgrenzung zum "Sachbezug" vor. Diese Verschärfung, die im Regierungsentwurf nicht enthalten war, ist nunmehr doch noch in das Gesetz eingeflossen.

Mit der neuen gesetzlichen Definition der "Einnahmen, die in Geld bestehen" wird gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sowie Zukunftssicherungsleistungen grundsätzlich keine Sachbezüge sondern Geldleistungen sind. Gutscheine sind auch weiterhin als Sachbezug zu qualifizieren, wenn der Aussteller identisch ist mit dem Unternehmen, dessen Waren oder Dienstleistungen damit bezogen werden können. Voraussetzung ist aber, dass sie zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn gewährt werden (also nicht im Rahmen von Gehaltsumwandlungen).
Warum steigen die Preise für EC Rollen, Thermorollen und Kassenrollen?

Aufgrund des weltweit ungebremsten Preisanstiegs von Zellstoff, bedingt durch die übersteigende Papiernachfrage sind Papierhersteller wie die Koehler Paper Group und die Mitsubishi HiTec Paper Mills gezwungen die Preise stark anzuheben und auf die Händler umzulegen. Des Weiteren ist im Thermobereich die deutlich eingeschränkte Liefersituation mit der einhergehenden Preisexplosion von über 600% der Komponente ODB-2 (Colorformer) ein weiterer Schlüsselgrund dieser Preisentwicklung.
Die eindeutige Leistungsbeschreibung in einer Rechnung auch im Niedrigpreissegment erforderlich

In zwei Entscheidungen stellt das Hessische Finanzgericht (FG) fest, dass auch im Niedrigpreissegment ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden kann, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird.

Die Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung / Buchungstipp!

Immer häufiger zahlen Kunden auch in Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr (z. B. in der Gastronomie) bargeldlos mit EC-Karte. Dabei werden in der Buchführung nicht selten zunächst sämtliche Tageseinnahmen einschließlich der EC-Zahlung im Kassenbuch aufgezeichnet und danach die EC-Zahlungen als „Ausgabe“ Wieder ausgetragen. Später wird der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht.