Kassen-, Bon-, und EC Rollen müssen den gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen gerecht werden und unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Was aber versteckt sich dahinter und vor allem, welche Fristen gilt es einzuhalten?
In medialen Auseinandersetzungen wird immer wieder Kritik am Einsatz von Bisphenol A geübt, was Bosrgnis beim Verbraucher hervorruft. Es ist nichts Neues, dass Thermopapier, wie es in Kassenbons Verwendung findet, bis zu 2% Bisphenol A enthalten kann. Der chemische Weichmacher Bisphenol A in Thermopapieren, ist seit Jahren Gegenstand von kontroversen wissenschaftlichen Diskussionen.