window.dataLayer = window.dataLayer || []; Bonstore Blog - Wissenswertes zu Bonrollen aller Art | bonstore
Filter schließen
Filtern nach:

Blog der Elbe Handelskontor GmbH - bonstore.de

Die Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung / Buchungstipp!

Immer häufiger zahlen Kunden auch in Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr (z. B. in der Gastronomie) bargeldlos mit EC-Karte. Dabei werden in der Buchführung nicht selten zunächst sämtliche Tageseinnahmen einschließlich der EC-Zahlung im Kassenbuch aufgezeichnet und danach die EC-Zahlungen als „Ausgabe“ Wieder ausgetragen. Später wird der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht.

Bewirtungsbeleg

Die besten Geschäfte werden oftmals in einer angenehmen Atmosphäre gemacht, zum Beispiel bei einem Geschäftsessen. Wer die Kosten für diese Aufwendungen von der Steuer absetzen will, benötigt dafür einen Bewirtungsbeleg. Um diese Bewirtungen steuerlich geltend zu machen, unterliegen diese genau festgelegten Formen und Voraussetzungen, damit die Finanzbehörde die Bewirtungskosten als absetzbare Ausgaben akzeptiert.
Bei Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren, ELV abgekürzt, ist keine Eingabe der Karten PIN erforderlich. Die Kontodaten werden elektronisch von der Karte gelesen und das POS System druckt eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung aus, die der Karteninhaber durch seine Unterschrift genehmigt. Im elektronischen Lastschriftverfahren findet keine Prüfung am Konto des Karteninhabers statt, wodurch auch keine Autorisierung vorgenommen wird.
Das ec-Karten-Logo, ist jedem bekannt. Es steht für das electronic cash – Bezahlsystem der Deutschen Kredtiwirtschaft. Dieses Symbol fällt einem am Eingang eines Geschäftes, der Kasse oder einem Aufsteller auf der Ladentheke direkt ins Auge und man kann sicher sein, hier mit der ec-Karte bezahlen zu können. Oftmals fällt einem beim Anblick dieses Logos ein Stein vom Herzen, wenn die Geldbörse gerade nicht ausreichend mit Bargeld bestückt ist.
Bereits seit 2007 existiert aber nebenher die girocard, welche auch gern als Girokarte bezeichnet wird. Zu dieser Karte gehört ebenfalls ein eigenes Logo, das girocard-Logo.
Kassen-, Bon-, und EC Rollen müssen den gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen gerecht werden und unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Was aber versteckt sich dahinter und vor allem, welche Fristen gilt es einzuhalten?

Bisphenol A in Kassenbons

In medialen Auseinandersetzungen wird immer wieder Kritik am Einsatz von Bisphenol A geübt, was Bosrgnis beim Verbraucher hervorruft. Es ist nichts Neues, dass Thermopapier, wie es in Kassenbons Verwendung findet, bis zu 2% Bisphenol A enthalten kann. Der chemische Weichmacher Bisphenol A in Thermopapieren, ist seit Jahren Gegenstand von kontroversen wissenschaftlichen Diskussionen.
2 von 2