Bei Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren, ELV abgekürzt, ist keine Eingabe der Karten PIN erforderlich. Die Kontodaten werden elektronisch von der Karte gelesen und das POS System druckt eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung aus, die der Karteninhaber durch seine Unterschrift genehmigt. Im elektronischen Lastschriftverfahren findet keine Prüfung am Konto des Karteninhabers statt, wodurch auch keine Autorisierung vorgenommen wird. Somit besteht für den Händler das Risiko vor dem Ausfall einer Zahlung. Da keine Autorisierung stattfindet, fallen auch keine Autorisierungsentgelte an. Die Zahlungsabwicklung erfolgt offline und die Umsätze werden im EC Kartengerät gespeichert. Später findet die gebündelte Übermittlung aller Lastschriftumsätze an den technischen Netzbetreiber statt. Weil keinerlei Prüfung oder Autorisierung vorgenommen wird, erhalten die Händler auch keine Zahlungsgarantie. Sofern das Konto des Karteninhabers nicht gedeckt ist, kann auch nichts eingezogen werden. Weiterhin kann der Kunde einer bereits gezogenen Lastschrift auch wiedersprechen. Ihm steht dafür ein Zeitfenster von sechs Wochen zur Verfügung, in dem er ohne jegliche Begründung die Lastschrift zurückbuchen lassen kann. Sofern ein solcher Fall eigetreten ist, bleibt dem Händler häufig keine andere Wahl, als ein oftmals kostenintensives und nervenraubendes Mahnverfahren in Gang zu setzen. Das ELV Verfahren ist zwar kostengünstig für den Händler, das damit verbundene Zahlungsausfallrisiko aber um einiges höher als beim ec-cash Verfahren.
Gegen den Ausfall von Lastschriftzahlungen kann man sich schützen und eine Versicherung abschließen. Diese Dienstleistung wird von sogenannten Zahlungsgarantiegebern angeboten und muss vertraglich vereinbart werden. Bei ELV Zahlungen mit Lastschriftgarantie erfolgt dann aber auch eine Prüfung der verwendeten EC Karte. So wird geschaut, ob die Karte eventuell gesperrt, ein Missbrauchsverdacht vorliegt, oder ob offene Rücklastschriften vorhanden sind.
Zahlt ein Kunde im Lastschriftverfahren (ELV Verfahren) muss dieser per Unterschrift eine Einzugsermächtigung erteilen und ein SEPA-Lastschriftmandat erstellen, wodurch der Händler ermächtigt wird, den umseitig genannten Betrag von seinem Konto abzubuchen. Dafür benötigt der Händler EC Rollen mit einem SEPA-Lastschrifttext.
Der SEPA-Lastschrifttext auf „Lastschriftrollen“
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats"
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige hiermit das umseitig genannte Unternehmen den umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem Konto durch Lastschrift einzuziehen und verpflichte mich, für die notwendige Kontodeckung zu sorgen.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige hiermit das umseitig genannte Unternehmen, mit der umseitig genannten Gläubiger-ID sowie der umseitigen Mandats-Referenz (M-ID), den heute fälligen umseitigen Betrag von meinem umseitig durch die IBAN bezeichneten Konto mittels Lastschrift einmalig einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom umseitig genannten Unternehmen auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen und verpflichte mich, für die notwendige Kontodeckung zu sorgen. Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzugs wird auf einen Tag verkürzt.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Adressweitergabe / Nichteinlösung
Ich weise mein Kreditinstitut unwideruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift umseitiges Unternehmen sowie dessen Dienstleister auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen. Bei von mir zu vertretenden Nichteinlösungen von Lastschriften verpflichte ich mich, dadurch entstehende Kosten zu ersetzen.
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(Unterschrift des/der Karteninhabers/in)
Datenschutzrechtliche Information
Wir erfassen Ihre Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, Kartenverfalldatum und Kartenfolgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und zur Verhinderung von Kartenmissbrauch.
Wird bei einer Zahlung im Elektronischen Lastschriftverfahren (d.h. mit girocard und Unterschrift) eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst oder von Ihnen widerrufen (Rücklastschrift), wird dies in eine Sperrdatei eingetragen. Solange ein Sperreintrag besteht, ist eine Zahlung mit girocard und Unterschrift nicht möglich. Der Eintrag in der Sperrdatei wird gelöscht, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde oder wenn Sie Rechte aus dem getätigten Kauf geltend machen (z.B. bei Sachmangel oder Rückgabe der Ware)"
Logo
Das vom Handelsverband Deutschland (HDE) markenrechtlich angemeldete Logo wird künftig für die Verwendung an den Kassenplätzen als Akzeptanz- und Erkennungszeichen für Euro-ELV empfohlen. Dafür muss das ehemalige ELV Logo weichen.